Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsabschlüsse zur Erbringung von Entrümpelungen, Entsorgungen, Entkernungen- und Reinigungsarbeiten, insbesondere bei Wohnungs-, Gewerbe– und Betriebsauflösungen und Transporte zwischen der Firma Rümpel Fix (im Folgenden: Auftragnehmer) und dem Kunden (im Folgenden: Auftraggeber). Entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Mit Unterschrift der Auftragsbestätigung akzeptiert der Auftraggeber die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ebenso greifen diese bei einer mündlichen Vereinbarung bzw. zu Beginn der Arbeiten. Individuelle Vereinbarungen haben grundsätzlich Vorrang und ersetzen aber nur Teile der AGB.
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Vertragspartner abzugeben sind (z.B. Widerruf, Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. E-Mail, Brief).
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Der Auftraggeber kann aus dem Online-Angebot von Rümpel Fix eine Mailanfrage für ein Angebot stellen. Rümpel Fix erstellt dementsprechend nach den Wünschen und Spezifikationen ein Angebot. Zudem entsteht das Angebot aufgrund individueller Vereinbarung oder nach Vor-Ort-Besichtigung. Sämtliche Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber eine vierwöchige Angebotsbindung. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber zustande. Mündliche Abreden bestehen nicht.
Bei allen angebotenen Leistungen, ausgenommen Transport, sind in den Räumlichkeiten befindliche Wertgegenstände vorab vom Auftraggeber zu entfernen oder sicherzustellen. Mit Beginn der Tätigkeit gehen alle im Auftragshaushalt befindlichen Gegenstände in das Eigentum des Auftragnehmers über, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.
Die weitere Verwertung obliegt dem Auftragnehmer. Insbesondere haftet das Unternehmen nicht für den Verlust von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Wertpapieren, Dokumenten, Briefmarken oder Urkunden. Zudem wird ein Großteil der Gegenstände, die nicht verwertet werden können, fachgerecht entsorgt und sind somit unwiderruflich verloren. Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass der Auftraggeber Änderungen am Vertragsgegenstand vorgenommen hat, so berechtigt dies den Auftragnehmer zur Preisanpassung. Dies gilt insbesondere dann, wenn Wertgegenstände entgegen dem Vertrag nachträglich aus dem Objekt entfernt, verändert oder zerstört wurden.
Sollen Gegenstände jeglicher Art im Objekt verbleiben und nicht entsorgt werden, sind diese einzeln schriftlich in der Auftragsbestätigung aufzuführen, andernfalls trifft uns kein Verschulden und es kann keine Haftung übernommen werden, wenn diese Gegenstände entsorgt wurden.
Mit der Vertragsunterschrift versichert der Kunde eidesstattlich gegenüber dem Auftragnehmer, dass er Eigentümer der Gegenstände ist oder zumindest vollumfänglich befugnis zur Veräußerung bzw. Entsorgung der Gegenstände hat. Bei mündlicher Zusage und mit Beginn der Arbeiten gilt Gleiches. Der Auftragnehmer ist von jeglichen Schadensersatzansprüchen Dritter bei unwahrheitsgemäßer oder fehlerhafter Auskunft über die Eigentumsverhältnisse ausgenommen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer über gefährliche Stoffe, Abfälle, Flüssigkeiten und andere Materialien, die nicht ins Grundwasser gelangen dürfen, sowie gesundheitsgefährdende Materialien, die sich im Auftragsobjekt befinden, vor Auftragserteilung zu unterrichten. Sollte sich erst im Laufe der Räumung herausstellen, dass sich im Objekt solche Stoffe befinden, gehen diese Abfälle nicht in das Eigentum des Auftragnehmers über. Bei Bedarf unterbreitet der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein entsprechendes Angebot über die fachgerechte Entsorgung.
Rümpel Fix garantiert bei allen beauftragten Leistungen eine sorgfältige und fachgerechte Durchführung der Arbeiten sowie ein besenreines Verlassen des Objektes. Es besteht jedoch keine Verpflichtung, Putz- und/oder Reinigungsarbeiten durchzuführen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag oder Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen. Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet das Unternehmen nur für die sorgfältige Auswahl.
Zusätzliche Leistungen, welche bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar und notwendig sind, um die vereinbarten Leistungen zu erbringen, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die Mitarbeiter von Rümpel Fix sind ohne vorherige Absprache zwischen Auftraggeber oder seinem Vertreter und Auftragnehmer nicht verpflichtet, zusätzliche Leistungen zu erbringen.
Beauftragt der Auftraggeber oder sein Vertreter Rümpel Fix nach Auftragserteilung mit weiteren zusätzlichen Leistungen, werden auch diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Zusatzarbeiten werden als Stundenlohnarbeiten abgerechnet und für diese gelten die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Stundenlöhne.
Vertragsänderungen und Auftragserweiterungen bedürfen der Schriftform, auch bezüglich der Formvorschrift selbst.
Termine sowie Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Termin- und Dienstleistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Rümpel Fix das Erbringen der Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Energiemangel, Versagen der Verkehrsmittel usw. – führen zur Aussetzung der Leistungsverpflichtung und der Terminvereinbarungen.
Die durchgeführten Leistungen sind unmittelbar nach Beendigung der Arbeiten vom Auftraggeber abzunehmen und schriftlich zu bestätigen.
Die Leistungen gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Beendigung der jeweiligen Dienstleistung eine begründete Mängelrüge erhebt.
Werden berechtigte und begründete Mängel erhoben, so werden diese unmittelbar vom Auftragnehmer behoben.
Die Gewährleistungspflicht richtet sich nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen.
Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Rümpel Fix nur:
Soweit Rümpel Fix dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die Rümpel Fix bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die bekannt waren oder bekannt hätten sein müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen.
Rümpel Fix ist nicht verpflichtet, einen Stundennachweis oder Nachweise über Material- oder Entsorgungskosten zu erbringen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich in der Auftragsbestätigung festgehalten.
Eine Haftung für mittelbare Schäden / Folgeschäden ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den Zustand der in der Wohnung nach der Entrümpelung befindlichen An- und Einbauten, insbesondere für Wände, Böden, Schlösser, Jalousien, Rollläden, fehlende Schlüssel und sonstige Beschädigungen.
Die Preise werden nach einer kostenlosen Besichtigung und in einem kostenlosen Angebot bemessen.
Die im Auftrag festgelegten Preise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer bemessen sich nach Art und Größe des Aufwandes und sind verbindlich.
Festpreise oder Rabatte bedürfen der vertraglichen Fixierung. An diese vereinbarten Preise halten wir uns 30 Tage gebunden.
Wir gewähren gewerblichen Kunden sowie Privatpersonen ein Zahlungsziel von 5 Tagen nach Rechnungserhalt.
Ein Rücktritt vom Vertrag nach erfolgter Auftragserteilung ist nur in Ausnahmefällen und unter Angabe des Grundes möglich und bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Rechnung zu stellen. Die Staffelung der Kosten findest du in der vollständigen AGB.
Trinkgelder sind mit der Rechnung des Auftragnehmers nicht verrechenbar.
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Rümpel Fix Bild- und Filmmaterial zu Zwecken der Angebotserstellung und Angebotsprüfung aufnimmt.
Alle geschäftsnotwendigen Daten werden im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und verwaltet.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.